Informationen für Teilnehmende zur Datenerhebung für den ESF Plus 2021-2027

Die Maßnahme bzw. das Projekt, an der/dem Sie teilnehmen wollen, wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanziert. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so auch Deutschland bzw. Baden-Württemberg, können aus diesem Fonds Gelder erhalten. Dafür müssen sie jedoch belegen und nachweisen, dass diese Gelder ordnungsgemäß verwendet werden und wurden.

Daher ist es notwendig, dass von Ihnen Namen und Kontaktdaten sowie weitere Informationen erhoben werden(1). Anhand dieser Angaben kann festgestellt werden, ob die richtige Zielgruppe und die mit dem Projekt verfolgten Ziele in der Praxis auch erreicht werden. Diese Angaben werden benötigt, damit Baden-Württemberg seinen Berichts-pflichten gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen kann. Werden diese Pflichten nicht oder nur ungenügend erfüllt, drohen finanzielle Rückforderungen auch von bereits zugewiesenen Mitteln.

 Verantwortlich für die Datenerhebung im Sinne von Artikel 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist der Träger dieses Projektes. Er ist dabei zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Teilnahmefragebögen verbleiben beim Projektträger. Die L-Bank als ESF-Bewilligungsstelle erhält die pseudonymisierten Daten(2) von den Trägern. Ein Rückschluss auf die einzelnen Teilnehmenden ist damit nicht mehr möglich. Auf diese bei der L-Bank gespeicherten pseudonymisierten Daten können die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg sowie ein von der ESF-Verwaltungsbehörde betrauter Evaluator über eine geschützte Datenverbindung zugreifen.

Zur wissenschaftlichen Bewertung und zur Überprüfung des Projekts führt der Evaluator sechs Monate nach Beendigung des Projektes unter den Teilnehmenden stichprobenartige Befragungen durch. Nur für diesen Zweck werden die pseudonymisierten Daten wieder mit Ihren Namen und Kontaktdaten zusammengeführt, um Sie zur Nach-befragung per Post, Telefon oder E-Mail kontaktieren zu können. Namen und Kontakt-daten werden dafür regelmäßig über ein gesichertes Portal vom Träger an den Evaluator übermittelt. Bis zur Zusammenführung werden die Daten geschützt und voneinander so getrennt gespeichert, dass sie nicht miteinander in Verbindung gebracht werden können. Die zwischen dem Evaluator und der ESF-Verwaltungsbehörde abgeschlossene Datenschutzvereinbarung finden Sie unter: https://www.esf-bw.de/.

Es wird sichergestellt, dass nur mit dem Projekt befasste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers, der das Projekt durchführt und des Evaluators einen Zugriff auf die personenbezogenen Informationen erhalten.

Zur Berichterstattung an die Europäische Kommission oder an andere, nationale Behörden werden zu keiner Zeit Namens- und Adressangaben der Teilnehmenden übermittelt. Zu Prüfungszwecken sind die Prüfbehörde Europäische Finanzkontrolle, die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof und der Landes-rechnungshof Baden-Württemberg befugt, auf Verlangen Einsicht zu nehmen und das dafür vorgeschriebene Verfahren durchzuführen.

Die Verarbeitung der Daten ist für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung erforderlich, welcher der für die Verarbeitung Verantwortliche (Ihr Projektträger) unterliegt. Hierzu bedarf es Ihrer Mitwirkung. Zu Ziffer 9 bitten wir Sie um Ihre Einwilligung, die Sie mit Ihrer Unterschrift unter den ausgefüllten Teilnahmefragebogen erklären. Die Er-hebung der Daten zu Ziffer 9 bedarf bei Teilnehmenden unter 16 Jahren der Einwilligung der gesetzlichen Vertretung, die diese/r mit ihrer/seiner Unterschrift unter den ausgefüllten Fragebogen erklärt. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Einwilligung der Teilnehmenden selbst erforderlich. Es können Personen von der Teilnahme an dem Projekt ausgeschlossen werden, zu denen die notwendigen persönlichen Pflichtangaben – das sind alle Angaben mit Ausnahme der unter Ziffer 9 des Fragebogens abgefragten – nicht vorliegen.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Bei Ziffer 9 können Sie bei Ihrem Projektträger die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Es besteht zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg:

Hausanschrift: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart

Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart

Tel.: 0711/61 55 41-0

E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de


Neben den Angaben, die pseudonymisiert an die L-Bank übermittelt werden, benötigt Ihr Projektträger zum Nachweis individueller Transferleistungen als Kofinanzierung des ESF-Projekts, an dem Sie teilnehmen, ggf. auch Kopien Ihrer individuellen Leistungsbescheide (z.B. Bürgergeld-Leistungen, Leistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt), bzw. – bei Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses während der Projektteilnahme – auch Gehaltsnachweise. Auf diesen Dokumenten sind Ihr Name und Ihre Adresse sichtbar. Mit Ihrer Unterschrift unter den Fragebogen zur Datenerfassung erklären Sie sich einverstanden, dem Träger des Projekts diese Nach-weise auf Anforderung in Kopie zur Verfügung zu stellen. Auch der Zuwendungsgeber, die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die ESF-Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden des Landes sowie ihre zwischengeschalteten Stellen sind zu Prüfzwecken berechtigt, diese Bescheide/Nachweise anzufordern (vgl. NBest-P-ESF Plus-BW, Nr. 7).

Die personenbezogenen und die pseudonymisierten Daten der Teilnehmenden werden unmittelbar nach Abschluss der Förderperiode gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/1060, wenn keine Prüfrechte der Europäischen Kommission mehr bestehen, gelöscht. Dies ist voraussichtlich spätestens zum 31.12.2035 der Fall.

Um zu untersuchen, in welcher beruflichen Situation Sie sechs Monate nach dem Ende der Maßnahme sind, können bestimmte Daten, die bei Ihnen im Rahmen der ESF-Förderung mittels des Teilnahmefragebogens ermittelt wurden, gegebenenfalls mit Daten der Bundesagentur für Arbeit verknüpft werden. Durch diese Verknüpfung der Daten ist eine valide Ermittlung der Ergebnisse der ESF-Förderung möglich, ohne dass eine erneute Kontaktaufnahme mit Ihnen sechs Monate nach Ausscheiden aus der Maßnahme erforderlich ist. Zum anderen können durch die Verknüpfung der Daten Wirkungsanalysen besser durchgeführt werden, insbesondere im Hinblick auf die Ziehung von Vergleichsgruppen (eine Methode zur Messung von Wirkungen von Fördermaßnahmen).

Für die Verknüpfung werden Name, Adresse, Geburtsdatum und das Datum des Beginns sowie des Endes der ESF-Förderung an das Daten- und IT-Management (DIM) des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) weitergeleitet und mit den vorliegenden Informationen zu Ihrer beruflichen Situation verbunden. Alle anderen Daten, die über Sie bei Eintritt in die ESF-Maßnahme mit Hilfe des Teilnahmefragebogens erhoben wurden, werden nicht übermittelt.

Das IAB stellt dem Evaluator Ihre Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit zu (Kontaktmöglichkeit: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Geschäftsbereich DIM, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg, IAB.DIM@iab.de). IAB-DIM hat unmittelbar nach Beendigung der Verknüpfung alle Angaben zur Person zu löschen.

Bei Fragen sowohl zu diesen datenschutzrechtlichen Hinweisen als auch beim Ausfüllen des Fragebogens und bei Fragen zu den abzugebenden Erklärungen am Ende des Fragebogens hilft Ihnen gerne der Träger des Projekts.

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(1) Aufgrund der Bestimmungen in Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) und c) der VO (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) in Verbindung mit Art. 17 VO und Anhang I (EU) Nr. 2021/1057 i.V.m. Art. 22 Abs. 4 VO (EU) Nr. 2021/1060 ist die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gegeben.

(2) Pseudonymisierte Daten sind Daten, die ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können.